AGB
Die allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von ICPRO GmbH
1. ANWENDUNGSBEREICH
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von ICPRO GmbH (”AGB”) bilden integrierenden Bestandteil aller vom Kunden an ICPRO GmbH erteilten Einzelaufträge. Anderslautende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ICPRO GmbH nicht ausdrücklich wider-spricht.
2. GEGENSTAND VON EINZELAUFTRÄGEN
2. 1 ICPRO GmbH erbringt aufgrund von Einzelaufträgen Dienstleistungen für den Kunden, namentlich Führen von Verbandsgeschäftsstellen, Projektleitungen, Interims Management-Aufträge und Beratungsaufträge in betriebswirtschaftlichen und in-formationstechnischen Themen.
2.2. Einzelaufträge werden schriftlich vereinbart und beschreiben Art und Umfang der Beratung, Dauer und Termine, Einsatzort sowie Honorar und Spe-sen.
3. DIENSTLEISTUNGEN VON ICPRO GMBH
3.1 ICPRO GmbH erbringt die im Einzelauftrag beschriebenen Leistungen unter Verantwortung des Kunden. ICPRO GmbH steht dabei für eine fachgerechte und getreue Auftragserfüllung ein. Der Natur der geleisteten Dienstleistungen entsprechend kann ICPRO GmbH nicht für die Erreichung messbarer Resultate verantwortlich gemacht werden. Der Einzelauftrag wird mit Abschluss der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen als erfüllt betrachtet.
3.2 Während der Erfüllung eines Einzelauftrages kann jeder Vertragspartner Änderungen der vereinbarten Leistungen beantragen. Insbesondere kann ICPRO GmbH beim Eintritt von unternehmensverändernden Entwicklungen auf Kundenseite eine Überprüfung des betroffenen Einzelauftrages verlangen. Bei Änderungsanträgen durch den Kunden wird ICPRO GmbH innert nützlicher Frist ein Ange-bot vorlegen, welches die Auswirkungen in terminlicher und finanzieller Hinsicht aufzeigt. Während der Prüfung von solchen Änderungsanträgen stehen allfällige Erfüllungstermine still. Ausserhalb des ursprünglichen Vertragsumfanges angeforderte Leistungen werden in einem neuen Einzelauftrag definiert.
4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Der Kunde erteilt ICPRO GmbH die notwendigen An¬weisungen und stellt ihr kostenlos alle Daten, In-for¬mationen, Zugang zu Kunden-Mitarbeitern sowie Einrichtungen und Zutrittsberechtigungen zur Ver-fügung, die ICPRO GmbH zur Erbringung der ver-traglichen Leistungen benötigt. Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte Erfüllung von Mitwirkungspflichten gehen zulasten des Kunden und können von ICPRO GmbH zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
4.2 Der Kunde ernennt eine gegenüber ICPRO GmbH verantwortliche Person für die Erteilung verbindlicher Angaben und Anweisungen.
5. HONORAR
5.1 Das Honorar für die von ICPRO GmbH zu erbringen-den Dienstleistungen wird im entsprechenden Einzelauftrag vereinbart. In Ermangelung einer Absprache gelten die jeweils gültigen ICPRO GmbH-Tarife.
5.2 Sämtliche Spesen und Reisekosten werden separat vergütet. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Die Honorare verstehen sich exklusive MwSt.
5.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, wird monatlich abgerechnet. Sämtliche Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zur Zahlung fällig.
6. NUTZUNGSRECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN
6.1 Mit Bezahlung des Honorars erhält der Kunde das unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Einzelauftrag erstellten Leistungen und Unterlagen. Sämtliche Immaterialgüterrechte verbleiben bei ICPRO GmbH.
6.2 ICPRO GmbH darf Projekte nach Absprache mit dem Kunden als Referenz verwenden. Vertrauliche Informationen bleiben geschützt.
7. HAFTUNG
ICPRO GmbH haftet für direkte Schäden bis maximal CHF 40'000 bzw. bis zur Höhe des bezahlten Honorars des betreffenden Einzelauftrags. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder ähnliche Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. VERTRAULICHKEIT
8.1 Vertrauliche Informationen des Kunden werden während der Vertragsdauer und mindestens fünf Jahre danach vertraulich behandelt.
8.2 Dies gilt nicht für allgemein bekannte oder rechtmässig erhaltene Informationen.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Kündigungen richten sich nach Art. 404 OR.
9.2 Änderungen bedürfen der Schriftform.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig.
9.4 Gerichtsstand ist Luzern. Es gilt schweizerisches Recht.