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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von ICPRO GmbH

 

1. ANWENDUNGSBEREICH

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von ICPRO GmbH (”AGB”) bilden integrierenden Bestandteil aller vom Kunden an ICPRO GmbH erteilten Einzelaufträge. Anderslautende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ICPRO GmbH nicht ausdrücklich wider-spricht.

2. GEGENSTAND VON EINZELAUFTRÄGEN

2. 1 ICPRO GmbH erbringt aufgrund von Einzelaufträgen Dienstleistungen für den Kunden, namentlich Führen von Verbandsgeschäftsstellen, Projektleitungen, Interims Management-Aufträge und Beratungsaufträge in betriebswirtschaftlichen und in-formationstechnischen Themen.

2.2. Einzelaufträge werden schriftlich vereinbart und beschreiben Art und Umfang der Beratung, Dauer und Termine, Einsatzort sowie Honorar und Spe-sen.

3. DIENSTLEISTUNGEN VON ICPRO GMBH

3.1 ICPRO GmbH erbringt die im Einzelauftrag beschriebenen Leistungen unter Verantwortung des Kunden. ICPRO GmbH steht dabei für eine fachgerechte und getreue Auftragserfüllung ein. Der Natur der geleisteten Dienstleistungen entsprechend kann ICPRO GmbH nicht für die Erreichung messbarer Resultate verantwortlich gemacht werden. Der Einzelauftrag wird mit Abschluss der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen als erfüllt betrachtet.

3.2 Während der Erfüllung eines Einzelauftrages kann jeder Vertragspartner Änderungen der vereinbarten Leistungen beantragen. Insbesondere kann ICPRO GmbH beim Eintritt von unternehmensverändernden Entwicklungen auf Kundenseite eine Überprüfung des betroffenen Einzelauftrages verlangen. Bei Änderungsanträgen durch den Kunden wird ICPRO GmbH innert nützlicher Frist ein Ange-bot vorlegen, welches die Auswirkungen in terminlicher und finanzieller Hinsicht aufzeigt. Während der Prüfung von solchen Änderungsanträgen stehen allfällige Erfüllungstermine still. Ausserhalb des ursprünglichen Vertragsumfanges angeforderte Leistungen werden in einem neuen Einzelauftrag definiert.

4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Der Kunde erteilt ICPRO GmbH die notwendigen An¬weisungen und stellt ihr kostenlos alle Daten, In-for¬mationen, Zugang zu Kunden-Mitarbeitern sowie Einrichtungen und Zutrittsberechtigungen zur Ver-fügung, die ICPRO GmbH zur Erbringung der ver-traglichen Leistungen benötigt. Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte Erfüllung von Mitwirkungspflichten gehen zulasten des Kunden und können von ICPRO GmbH zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

4.2 Der Kunde ernennt eine gegenüber ICPRO GmbH verantwortliche Person für die Erteilung verbindlicher Angaben und Anweisungen.

5. HONORAR

5.1 Das Honorar für die von ICPRO GmbH zu erbringen-den Dienstlei¬stungen wird im entsprechenden Ein-zelauftrag vereinbart. In Ermangelung einer Ab-sprache gelten die jeweils gültigen ICPRO GmbH-Tarife.

5.2 Sämtliche Spesen und Reisekosten werden separat vergütet. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Die Honorare verstehen sich exklusive MwSt.

5.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, wird monatlich abgerechnet. Sämtliche Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zur Zahlung fällig.

6. NUTZUNGSRECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN

6.1 Mit Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde das unbeschränkte Nutzungsrecht an allen von ICPRO GmbH im Rahmen eines Einzelauftrages für ihn erbrachten Leistungen und erstellten Unterlagen. Sämtliche Immaterialgüter und Schutzrechte verbleiben bei der ICPRO GmbH. 

6.2 ICPRO GmbH ist berechtigt, die für den Kunden ausgeführten Einzelaufträge nach vorgängiger Absprache mit dem Kunden als Referenz in ihren Beziehungen zu anderen Kunden zu benützen. Die Geheimhaltung von vertraulichen Daten und Unterlagen des Kunden bleibt hingegen bewahrt.

7. HAFTUNG VON ICPRO GMBH

ICPRO GmbH haftet für sämtliche schuldhaft verursachten direkten Sach- oder Vermögensschäden insgesamt bis zum Betrag, welcher für den entsprechenden Einzelauftrag fakturiert und bezahlt worden ist, jedoch max. bis CHF 40’000. Jede Haftung von ICPRO GmbH für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn, nicht realisierten Einsparungen oder Verdienstausfall sowie Datenverlust - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung nach zwingendem Recht bleibt vorbehalten (vgl. Art. 100 Abs. 1 OR).

8. VERTRAULICHKEIT

8.1 ICPRO GmbH wird Unterlagen des Kunden, welche als vertraulich gekennzeichnet sind oder offen-sichtlich geheimhaltungsbedürftig sind und die ihr im Rahmen der Vertragserfüllung zugänglich sind oder zur Kenntnis kommen, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie entsprechende eigene vertrauliche Informationen behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der Dauer eines Einzelauftrages sowie während mindestens fünf (5) Jahren darüber hinaus.

8.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, welche allgemein zugänglich sind, ICPRO GmbH nachweislich schon bekannt sind, von ihr unabhängig entwickelt oder von berechtigten Dritten erworben wurden.

9.    SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Widerruf oder Kündigung eines Einzelauftrages richten sich nach Art. 404 OR. Als Auflösung zur Unzeit gilt jede Auflösung durch den Kunden, welche weniger als einen Monat vor dem im Einzelvertrag vorgesehenen Endtermin erfolgt.

9.2 Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrages bzw. dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

9.3 Sollten Teile eines Einzelvertrages (inkl. der AGB) nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des Vertrages weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile des Vertrages sollen in diesem Fall so ausgelegt werden, dass im Ganzen der Sinn des Vertrages erhalten bleibt.

9.4 Die Vertragspartner bemühen sich im Falle von Meinungsverschiedenheiten um eine gütliche Lösung. Sollte eine solche nicht erzielt werden können, gilt als vereinbarter GERICHTSSTAND LUZERN. Alle Einzelaufträge unterstehen schweizerischem Recht.